Juristische Tatsachen:

Einige Punkte die bislang weder nach internationalem noch nach nationalem Recht widerlegt wurden:

1.

Die sogenannte Bundesrepublik Deutschland ( = Zentralverwaltung des vereinigten Wirtschaftsgebietes ) beschränkt deren sog. staatliche Hoheitsgewalt auf den Geltungsbereich des Grundgesetzes der BRD! Da dieses aber mindestens seit dem 29.09.1990 aufgehoben ist, gibt es keine rechtliche Grundlage für deren judikatives und executives Handeln mehr.

2.

Der sog. 2+4 Vertrag ist nicht rechtgültig in Kraft getreten, da dieser nach dem 29.09.1990 angeblich in Kraft getreten sein soll ( 15.03.1991)

Beweis: 2+4 Vertrag vom 12.09.1990 BGBl.1990 II S. 1318ff

3.

Die sog. Wiedervereinigung Deutschlands am 03.10.1990 lag ebenfalls hinter dem 29.09.1990 und ist somit ebenfalls rechtunwirksam. Grund: Man kann sich mit nichts wiedervereinen, das es juristisch nicht gibt und zudem der Geltungsbereich der Rechtsgrundlage aufgehoben worden ist.

4.

Die Einführungsgesetze  und deren territorialen Geltungsbereiche der elementarsten Gesetze wie Gerichtsverfassungsgesetz, Strafprozessordnung und Zivilprozessordnung  sind aufgehoben ( EGGVG, EGSTPO, EGZPO )

5.

Die sog. BRD ( = Zentralverwaltung des vereinigten Wirtschaftsgebietes ) ist seit Gründung 1949 nur ein Verwaltungskonstrukt der Alliierten und das sog. Grundgesetz für die sog. BRD ist niemals in Kraft getreten, da keine Volksabstimmung vorliegend, wie von den Alliierten verlangt.

Beweis: Genehmigungsschreiben der Alliierten an den sog. Parlamentarischen Rat vom 12. Mail 1949.

6.

Die Judikative der Zentralverwaltung des vereinigten Wirtschaftsgebietes missachtet alle allgemein anerkannten völkerrechtlichen Tatsachen und Gesetze gemäß dem Völkerrecht ( GG Art. 34,35,42 ) und begeht somit Rechtsbruch gegen den eigenen GG Art. 25. Gleichzeitig  missachtet die Judikative das im Bundesrecht verankerte INTERNATIONALE RECHT (IP 66 und MRK ).

7.

Der wahre Staat in Form der Elemente Staatsgebiet und Staatsvolk ist das Deutsche Reich, welches niemals untergegangen ist ( 2 BvF 1 73 ), und bis heute völkerrechtlich existent und rechtfähig ist. Desweiteren gibt es zahlreiche internationale Urteile hierüber , die diese OFFENKUNDIGKEIT belegen ( bitte per e.Mail anfordern)

weitere Beweise: BverfGE 2,266(277);3,288(319ff);5,85(126);6,309(336,363); (BverfGE 1,351 [ 362ff,367] )

weiteres Beweismaterial findet man in den Medien, z. Bsp. Das öffentlich zu erwerbende Buch "Das Deutschland Protokoll" oder können per e.Mail angefordert werden!

8.

Die Staatsbürgerschaft ist nicht deutsch ( Anmerkung: dies steht im sog. Bundespersonalausweis geschrieben ), sondern die des existenten Staates Deutschen Reiches.

Beweis: RGBL. 583 vom 22.07.1913

9.

Militärgesetz gültig für die Zentralverwaltung des vereinigten Wirtschaftsgebietes - immer noch genannt BRD:

Interalliierte Kommandantur der Stadt Berlin - BK/0 - vom 21.02.1947:

Auszug:

1.Ohne vorherige schriftlich erteile Genehmigung der Militärregierung.., in welchem das Eigentum sich befindet, darf KEIN DEUTSCHES GERICHT DIE ZUSTÄNDIGKEIT BEANSPRUCHEN oder ausüben in Fällen, welche das auf Grund des (SHAEF)- Gesetz Nr. 52 ( Sperre und Beaufsichtigung von Vermögen ) ........verfügen.

2.Ohne vorherige schriftlich erteilte Genehmigung der Militärregierung des Sektors, in welchem das Eigentum sich befindet, dürfen keine Schritte seitens irgendwelcher natürlicher oder juristischer Personen unternommen werden, um eine Entscheidung eines deutschen Gerichtes oder Grundbuchamtes durchzusetzen oder auszuführen, die der Kontrolle oder Konfiszierung unterliegendes Eigentum angeht, wie im § 1 augeführt ist.

3.Nichtbefolgung dieser Anordung bzw. Versäumnis, ihre Bestimmungen zu beachten, stellt Verletzung eines Befehls der Militärregierung der Besetzungsbehörden dar und wir demgemäß bestraft.

10.

SHAEF GESETZ Nr. 52 - Sperre und Baufsichtigung von Vermögen

...Auszug...

1. Vermögen, das direkt oder indirekt , ganz oder teilweise im Eigentum oder unter der Kontrolle der folgenden Personen steht , unterliegt hinsichtlich Besitz und Eigentumsrecht der Beschlagnahme sowie der Weisung, Verwaltung und Aufsicht oder sonstigen Kontrolle der Militärregierung

11.

Quintessenz:

A.

Sämtliche Verwaltungsorgane der Zentralverwaltung des vereinigten Wirtschaftsgebietes - unterliegen den Militärgesetzen der Alliierten - handeln somit allesamt ohne rechtliche Grundlage , da die BRD völkerrechtlich nicht existent ist.

B. Sind Sie durch diese  kurze Darstellung der OFFENKUNDIGEN Rechtslage  immer noch der rationalen Meinung EIGENTÜMER Ihres Grund und Bodes, Ihrer Sachwerte , Ihrer Geldwerte zu sein ..... oder sind Sie nach nochmaligem Durchlesen der Tatsachen zur Erkenntis gekommen NUR B E S I T Z E R  Ihrer Werte zu sein ?

Nachdenken und prüfen bitte ......!??

Und jetzt ? Bitte informieren Sie sich vertieft/analysierend und entscheiden Sie sich wie Sie weiter mit dieser vorsätzlich implementierten Lüge oder Vorenthaltung wahrheitsgemäßer Tatsachen durch  "vorsätzliche Fremdeinwirkung" mind. durch  den Schein-Staat -BRD oder besser benannt durch das "Welt-System" Ihrer freien Meinungsbildung gem. [BRD]-GG Art. 5  beraubt  wurden... und dies über Jahrzehnte lang.. umgehen..!!

Und wenn Sie jetzt ein mulmiges Gefühl (Verdrängung oder gar destruktive Aggression in Form unterbewusster Abwehrmechanismen durch rationale Erkenntisse-Bewusstseinserweiterung) empfinden bitte ich Sie sich um Ihrer Grundrechte und internationelen Menschenrechte NEU zu informieren und sich entsprechend zu konditionieren, damit Sie lernen mit der Situation umzugehen.


Bitte kontaktieren Sie offen: keser-beratungen@online.de


Einige Fragen über Ihre bisherige Vorgehensweise in der Anwendung des  national- factisch angewendeten RECHT:

1. Überliessen Sie Ihre Interessen einem Rechtsanwalt, dem Sie Ihr Anliegen anvertrauen ? Wieviel haben Sie hierfür bezahlt im Verhältnis zum materiellen Erfolg ?

Hat Ihr Rechtsanwalt die GVG §§ 1, 16 +  den GG Art. 101/1 Satz 2 überprüft?

=Legitimation des Richters als GESETZLICHER RICHTER ?

Hat Ihr Rechtsanwalt den § GVG 21e - ordentlicher beurkundeter Geschäftsverteilungsplan - öffentlich aushängend/sichtbar überprüft ?

IHRE ANTWORT: .................................?

Bitte recherchen SIE warum dies so ist .............!

2. Sind Sie sich des GG Art. 103 - rechtliches Gehör bewusst ?

3. Kennen Sie den Unterschied einer VORVERHANDLUNG, in dieser der sog. RICHTER noch  keine richterliche Befugnisse hat und einer VERHANDLUNG in dieser der sog. RICHTER bereits judikative Rechte ( gemäß seiner Auffassung ) hat ?

4. Wissen Sie welche RECHTE man in der VORVERHANDLUNG ohne einen sog. operativ tätigen Richter hat ?

5. Haben Sie schon einmal darüber nachgedacht, daß jeder Bürger im RECHTSVERKEHR die gleichen Rechte hat wie im GESCHÄFTSVERKEHR und man diese Unstimmigkeiten in der Vorverhandlung bereits KONFORM gestalten kann ? 

offene Frage: Sind Sie von Ihrem Rechtsanwalt in dieser Hinsicht beraten worden ?

IHRE ANTWORT:................................?

Bitte kontaktieren Sie offen: keser-beratungen@online.de


Beim Amtsgericht Waldkirch wurde das Europäische Zentrum für Menschenrechte als KÖRPERSCHAFT des ÖFFENTLICHEN RECHT zur RECHTORDNUNG des existenten Staates DEUTSCHES REICH als PROZESSBEVOLLMÄCHTIGTER akzeptiert. Der dortige Rechtsvorgang wurde dem Landgericht Freiburg zur weiteren Entscheidung vorgelegt.